ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt ist.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragsparteien (Gastgeber und Gast) zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, dem Gast bei Nichtbereitstellung des Zimmers Schadensersatz zu leisten.
4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen 90 % des vereinbarten Gesamtpreises zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen für Reinigung und Service in Höhe von derzeit 65 Euro.
5. Der Vermieter ist daher verpflichtet, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Verluste zu vermeiden. Bis zur Wiedervermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 berechneten Betrag zu zahlen.
6. Wird der ursprünglich gebuchte Zeitraum weitervermietet, so erhält der Gast die Zahlung zurück. Der Gast kann dies jederzeit im Online-Buchungskalender nachvollziehen.